Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben in vielfältiger Weise mit Sozialversicherungen zu tun. Die folgenden Themen können für sie relevant sein.
AHVeasy ist das Onlineportal für die unkomplizierte Zusammenarbeit von Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden mit den Ausgleichskassen von 20 Kantonen und Liechtenstein. Sozialversicherungsgeschäfte können mit AHVeasy immer und überall abgewickelt werden.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verantwortlich für die Abrechnung der Beiträge ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für kurzfristige und wenig umfangreiche Arbeitsverhältnisse besteht ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren.
Die berufliche Integration ist die Hauptaufgabe der Invalidenversicherung. Dazu verfügt sie über eine breite Palette von Möglichkeiten, um alle Beteiligten kompetent zu beraten und zu begleiten.
Über die Hotline 071 282 65 80 / brflchntgrtnsvsgch ist eine direkte und unkomplizierte Kontaktaufnahme möglich.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Lohndeklaration am Jahresende melden. Die früher geltende Anmeldefrist von 30 Tagen entfällt.
Hingegen muss für neue Mitarbeitende, die keine AHV-Nummer haben, innert 30 Tagen ein Versicherungsausweis bestellt werden.