Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben in vielfältiger Weise mit Sozialversicherungen zu tun. Die folgenden Themen können für sie relevant sein.
AHVeasy ist das Onlineportal für die unkomplizierte Zusammenarbeit von Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden mit den Ausgleichskassen von 20 Kantonen und Liechtenstein. Sozialversicherungsgeschäfte können mit AHVeasy immer und überall abgewickelt werden.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verantwortlich für die Abrechnung der Beiträge ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für kurzfristige und wenig umfangreiche Arbeitsverhältnisse besteht ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren.
Die berufliche Integration ist die Hauptaufgabe der Invalidenversicherung. Dazu verfügt sie über eine breite Palette von Möglichkeiten, um alle Beteiligten kompetent zu beraten und zu begleiten.
Über die Hotline 071 282 65 80 / brflchntgrtnsvsgch ist eine direkte und unkomplizierte Kontaktaufnahme möglich.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Lohndeklaration am Jahresende melden. Die früher geltende Anmeldefrist von 30 Tagen entfällt.
Hingegen muss für neue Mitarbeitende, die keine AHV-Nummer haben, innert 30 Tagen ein Versicherungsausweis bestellt werden.
Die Erträge aus der CO₂-Abgabe werden jährlich an die Wirtschaft zurückverteilt.
Als selbständigerwerbend gilt eine Person, die unter eigenem Namen auf eigene Rechnung arbeitet, sich in unabhängiger Stellung befindet und das wirtschaftliche Risiko selber trägt.
AHVeasy ist das Onlineportal für die unkomplizierte Zusammenarbeit von Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden mit den Ausgleichskassen von 20 Kantonen und Liechtenstein. Sozialversicherungsgeschäfte können mit AHVeasy immer und überall abgewickelt werden.
Eine allgemeine AHV-Beitragspflicht besteht auch für Selbständigerwerbende mit dem Unterschied, dass diese die Beiträge in voller Höhe leisten müssen.
Bei der Anmeldung als Selbständigerwerbender erfolgt eine Schätzung des Einkommens als Grundlage zur Festlegung der zu zahlenden Akontobeiträge. Basierend auf den Steuerdaten wird eine definitive Ermittlung der Beiträge durchgeführt.
Falls eine selbständig erwerbende Person Angestellte beschäftigt, gelten dieselben Bestimmungen wie für Arbeitgebende.
Selbständigerwerbende haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Familien- und Kinderzulagen. Für selbständige Landwirtinnen und Landwirte bestehen separate Bestimmungen über Familien- und Kinderzulagen.
Versicherte Personen, die in ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit gesundheitlich eingeschränkt sind, sollten sich möglichst schnell bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons anmelden. Nach Erhalt der Anmeldung wird abgeklärt, ob Anpassungen im Betrieb vorgenommen werden können oder eine Neuorientierung angezeigt ist. Ein Anspruch auf eine IV-Rente wird erst geprüft, wenn sämtliche Massnahmen beruflicher Art ausgeschöpft wurden.
Selbständigerwerbende, die ein weniger als vier Jahre altes Kind zur Adoption aufnehmen, können einen zweiwöchigen Adoptionsurlaub (14 Taggelder) beziehen.
Selbständigerwerbende Frauen können sich direkt bei der AHV-Ausgleichskasse bei der sie angeschlossen sind für eine Mutterschaftsentschädigung anmelden.
Selbständigerwerbende, der Partnerin Mutter geworden ist, können sich direkt bei der AHV-Ausgleichskasse bei der sie angeschlossen sind für eine Mutterschaftsentschädigung anmelden.
Eltern von schwer erkrankten oder verunfallten Kindern haben Anspruch auf einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub.
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Selbständigerwerbende