22. Oktober 2020
Die Einführung eines über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigten Vaterschaftsurlaubs wurde in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 mit einer Mehrheit von 60,3 Prozent angenommen.
An seiner Sitzung vom 21. Oktober 2020 hat der Bundesrat das Datum für das Inkrafttreten der Gesetzesänderung auf den 1. Januar 2021 festgelegt.
Alle erwerbstätigen Väter sowie Väter, die ein Arbeitslosentaggeld beziehen, haben ab dem 1. Januar 2021 das Recht auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub. Sie können diesen Urlaub innerhalb von sechs Monaten nach Geburt des Kindes beziehen, am Stück oder verteilt auf einzelne Tage. Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Die Entschädigung kann beantragt werden, sobald der Urlaub vollständig bezogen wurde.
Zur Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs wird der EO-Beitragssatz ab dem 1. Januar 2021 von 0,45 auf 0,5 Prozent erhöht. Arbeitnehmende und Arbeitgebende bezahlen somit neu je 5,3 Prozent AHV/IV/EO-Beiträge.