18. Oktober 2022
Die Renten der AHV und der IV werden ab dem 1. Januar 2023 um 2,5 Prozent erhöht. Damit passt der Bundesrat die AHV/IV-Renten den aktuellen Preis- und Lohnentwicklungen an.
Die Minimalrente beträgt neu 1225 Franken pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich und bei den Ergänzungsleistungen vorgenommen.
Der Bundesrat prüft in der Regel alle zwei Jahre, ob eine Anpassung der AHV/IV-Renten angezeigt ist. Der Entscheid stützt sich auf die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission ab und basiert auf dem arithmetischen Mittel aus dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex).
Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1195 auf 1225 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2390 auf 2450 Franken (Beträge bei voller Beitragsdauer). Bei den Ergänzungsleistungen wird der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs angepasst von 19'610 auf 20’100 Franken pro Jahr für Alleinstehende, von 29'415 auf 30'150 Franken für Ehepaare und auf 10'515 Franken für Kinder über 11 Jahre sowie auf 7380 Franken für Kinder unter 11 Jahren. Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von 503 auf 514 Franken pro Jahr erhöht, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von 958 auf 980 Franken.
Aktuell kann die SVA St.Gallen noch keine verbindlichen Angaben zu individuellen Rentenhöhen machen. Die neue Höhe der monatlichen Renten/Hilflosenentschädigung erfahren unsere Kundinnen und Kunden mit der ersten Auszahlung am 6. Januar 2023. Den Steuerausweis mit den im Jahr 2022 bezogenen Leistungen erhalten Sie bis Ende Januar 2023.
Weitere Informationen zu Neuerungen auf das kommende Jahr werden in den kommenden Wochen folgen.