Änderung bei der IV-Grad-Berechnung ab 2024

4. Januar 2024

Einführung Pauschalabzug

Bei erwerbstätigen und teilerwerbstätigen Personen wird der IV-Grad mit einem Einkommens­vergleich berechnet. 

Ab dem 1. Januar 2024 wird bei dieser Berechnung auf der Basis von statistischen Löhnen ein pauschaler Abzug angewendet mit dem Pauschalabzug erhöht sich der errechnete IV-Grad.

Was bedeutet das für mich?

  • Bei versicherten Personen, die eine Teilrente beziehen, leitet die IV-Stelle bis 2026 eine ausserordentliche Revision ein. Sie erhalten bis spätestens Ende 2026 von der IV-Stelle einen Fragebogen zur Rentenrevision. Wenn der neue Abzug eine relevante Veränderung des IV-Grads bewirkt, gilt diese Veränderung rückwirkend ab 1. Januar 2024.

  • Bei versicherten Personen, die eine ganze Rente beziehen, ist keine ausserordentliche Revision notwendig. Der neue Abzug hat auf ganze IV-Renten keinen Einfluss.

  • Bei offenen Gesuchen wird der neue Abzug ab 2024 im Rahmen des laufenden Verfahrens geprüft.

Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IV-Rentenabteilung unter der Telefonnummer 071 282 64 47 zur Verfügung.

Erklärungen

Das vor Beginn der gesundheitlichen Einschränkung erzielte Einkommen wird verglichen mit dem Einkommen, welches mit der gesundheitlichen Einschränkung noch möglich ist.

Das ist ein durchschnittlicher Lohn aus der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamts für Statistik. Bei versicherten Personen, die mit einer gesundheitlichen Einschränkung nicht mehr erwerbstätig sind, gibt es keinen effektiv erzielten Lohn für die Berechnung. Deshalb wird beim Einkommensvergleich ein statistischer Lohn herangezogen.

Mit einer Revision wird der Rentenanspruch überprüft. Dazu holt die IV-Stelle in einem ersten Schritt bei der versicherten Person und anschliessend bei medizinischen Behandlerinnen und Behandlern sowie bei weiteren involvierten Stellen Informationen ein.

Bei einem IV-Grad von 40-69 Prozent besteht Anspruch auf eine Teilrente.

Bei einem IV-Grad von 70-100 Prozent besteht Anspruch auf eine ganze Rente.