4. Februar 2021
Die Pflegefinanzierung wird seit 1. Januar 2021 direkt dem Leistungserbringer (Heim oder der Tagesstruktur) überwiesen.
Die Pflegefinanzierung wird jeweils nachschüssig ausbezahlt. Das heisst, dass die monatliche Pflegefinanzierung für den Januar 2021 erstmals im Februar 2021 direkt dem Leistungserbringer überwiesen wird.
Das Heim oder die Tagesstruktur ist verpflichtet, sämtliche Änderungen (Pflegestufe, Pflegetaxe, Hotellerie- und Betreuungskosten) sowie definitive und vorübergehende Austritte (z.B. Spitalaufenthalte) direkt zu melden. Zur Kontrolle erhalten die Heimbewohnerinnen und -bewohner oder deren Vertretung wie bis anhin bei jeder Änderung eine Mitteilung.