Jede Person mit mindestens einem vollen Beitragsjahr hat Anspruch auf eine Altersrente. Das Referenzalter beträgt für Männer 65 Jahre und für Frauen aktuell 64 Jahre. Die Erhöhung des Referenzalters bei den Frauen wird ab 2025 schrittweise auf 65 Jahre umgesetzt.
Zusätzlich zur Altersrente besteht die Möglichkeit, eine Kinderrente zu beziehen. Der Anspruch besteht generell für Söhne und Töchter,
Für Pflegekinder gelten besondere Bestimmungen.
Reform AHV 21: Was ändert sich ab 2024?
Im September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen und damit die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert. Die neuen Bestimmungen werden ab 1. Januar 2024 schrittweise eingeführt. Informationen zu den Änderungen finden Sie unter AHV21.
Es ist empfehlenswert, sich drei bis vier Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn anzumelden.
Die gleiche Frist empfiehlt sich bei einem Vorbezug. Diese Anmeldung muss spätestens am letzten Tag des Monats, vor dem gewünschten Rentenbeginn, eingereicht werden. Ein Aufschub muss innerhalb eines Jahres seit Beginn der Rentenberechtigung erklärt werden.
Wir empfehlen, die Anmeldung elektronisch auszufüllen und einzureichen. Dies hat den Vorteil, dass Sie interaktiv durch den Antrag geleitet werden und nur ausfüllen müssen, was wirklich benötigt wird.
Je nach Lebenssituation ist zu beachten, dass sich
Vorbezug der Altersrente
Ist ein Vorbezug oder ein Aufschub der Rente geplant? Mit
dem flexiblen Rentenbezug ist genau das möglich.
Die Altersrente kann ab Folgemonat nach Vollendung des 63. Altersjahres monatlich vobezogen werden. Frauen der Übergangsgeneration (1961-1969) können ihre Rente bereits ab Folgemonat nach Vollendung des 62. Altersjahres vorbeziehen. Wichtig ist dabei zu berücksichtigen, dass mit dem Vorbezug die Rente lebenslang gekürzt wird.
Weiter sind folgende Punkte zu beachten:
Bei einem Teilvorbezug (20-80%) wird bei allfälligen Ergänzungsleistungen nicht die effektiv ausbezahlte Rente angerechnet. Als Einnahme müssen wir die ganze Rente inkl. Kürzung berücksichtigen. Rente und Ergänzungsleistungen sind während der Vorbezugsdauer nicht existenzsichernd.
Aufschub der Altersrente
Die Altersrente kann auch um mindestens 1 Jahr und maximal 5 Jahre aufgeschoben werden. Bei einem Aufschub von mindestens einem ganzen Jahr wird lebenslang eine erhöhte Rente ausbezahlt. Folgende Zuschläge werden berechnet:
Weiter ist bei einem Aufschub zu beachten:
Bei einem Teilaufschub (20-80%) wird bei allfälligen Ergänzungsleistungen nicht die effektiv ausbezahlte Rente angerechnet. Als Einnahme müssen wir ab Rentenbezug die ganze Rente berücksichtigen. Rente und Ergänzungsleistungen sind während der Aufschubdauer nicht existenzsichernd.
Weitere Informationen zu Vorbezug und Aufschub der Altersrente finden Sie im Merkblatt 3.04 - Flexibler Rentenbezug.
Ebenfalls finden Sie auf der Webseite AHV21 weitere Informationen, was sich ab dem 01.01.2024 bezüglich flexibler Rentenbezug ändert oder sogar verbessert.
Wenn Sie nach dem Referenzalter ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen, können Sie einmalig eine Neuberechnung Ihrer Altersrente verlangen. Diese Einkommen können zu einer höheren Rente führen. Der Rentenbetrag kann jedoch nicht über dem Maximalbetrag der entsprechenden Skala liegen. Diese und noch weitere Informationen finden Sie ebenfalls unter AHV21.
Der Anspruch auf eine Alterrente beginnt am ersten Tag des Monats, nachdem man das Referenzalter erreicht hat. Beispiel: Ein Mann hat am 4. Juni Geburtstag und wird 65 Jahre alt. Sein Anspruch auf eine ordentliche Altersrente beginnt im Folgemonat am 1. Juli.
Die Berechnung der ordentlichen Altersrente richtet sich nach
Eine lückenlose Beitragsdauer führt zu einer Vollrente der AHV. Diese Vollrente beläuft sich auf mindestens CHF 1225 und höchstens CHF 2450 monatlich. Die Höhe hängt vom Durchschnittseinkommen ab. Die Beitragsdauer ist dann lückenlos, wenn ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag bis zum Zeitpunkt des Rentenanspruchs durchgehend Versicherungszeiten angerechnet werden können. Wer Kinder hat, erhält Erziehungsgutschriften. Personen, die pflegebedürftige Verwandte im gleichen Haushalt betreuen, können Betreuungsgutschriften beanspruchen.
Erziehungsgutschriften werden automatisch in die Rentenberechnung einbezogen. Wer hingegen eine Betreuungsgutschrift erhalten will, muss sie jährlich bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons geltend machen.
Aufgrund des durchschnittlichen Jahreseinkommens und der entsprechenden Rentenskala wird die Rente berechnet. Bei einem Vorbezug resp. Aufschub der Altersrente wird diese während der ganzen Dauer des Rentenbezuges gekürzt resp. erhöht.
Die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaars darf nicht grösser sein als 150% der Maximalrente. Wird dieser Höchstbetrag überschritten, werden die beiden Einzelrenten entsprechend gekürzt (Plafonierung).
Weitere Informationen zur Berechnung finden Sie im Merkblatt 3.01. Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV.
Die Rentenschätzung gibt sofort Auskunft über voraussichtlich zu erwartende Renten der AHV. Die Schätzung ist nicht verbindlich.
Genauer als die Rentenschätzung fällt die Rentenvorausberechnung aus. In bestimmten Lebenssituationen macht eine solche Vorausberechnung Sinn:
Um die Altersrente von verheirateten, verwitweten oder geschiedenen Personen festzulegen, werden die während der Ehejahre erzielten Einkommen, aufgeteilt. Sie werden je zur Hälfte den Ehegatten gutgeschrieben. Diese Einkommensteilung wird Splitting genannt.
Ein Splitting wird ausschliesslich vorgenommen,
Für geschiedene Ehen muss in jedem Fall ein Splittingantrag gemacht werden.
Anders als die Lohnzahlungen während des Erwerbslebens werden die Altersrenten im Voraus ausbezahlt.
Die AHV-Verordnung regelt, dass die Rente bis spätestens am 20. des jeweiligen Monats bei der berechtigten Person eintreffen muss. Die SVA St.Gallen überweist die monatlichen Leistungen immer am 4. Arbeitstag des Monats. Der Betrag sollte am Folgetag auf dem Post- oder Bankkonto gutgeschrieben sein.
Wann muss ich mich für die Altersrenten anmelden? Wie hoch ist meine Altersrente? Kann ich sie früher beziehen oder aufschieben?
Erfahren Sie in wenigen Minuten das Wichtigste zur Anmeldung, Berechnung und zum flexiblen Bezug der Altersrente.
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