Grundsätzlich kann die Rente frühestens ab Folgemonat nach Vollendung des 63. Altersjahres bezogen werden. Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 – 1969) haben die Möglichkeit, die Rente frühestens ab Folgemonat nach Vollendung des 62. Altersjahres zu beziehen.