Bei der Anmeldung werden nur die Personalien der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers benötigt. Die Angaben zum Personal sind erst bei der Lohndeklaration relevant. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber erhält Ende Jahr oder nach erfolgter Abmeldung des Abrechnungskontos das Formular für die Lohndeklaration von der SVA St.Gallen.