Solange eine Mutterschaftsentschädigung ausbezahlt wird, kann kein Taggeld der Arbeitslosenversicherung, der IV oder der obligatorischen Unfallversicherung bezogen werden.
Taggelder anderer Versicherungen werden in der Regel gekürzt, wenn sie zusammen mit der Mutterschaftsentschädigung eine bestimmte Summe (versicherter oder verlorener Verdienst) überschreiten. Wie im Einzelfall gekürzt wird, regelt der Versicherungsvertrag.