Ja. Arbeitnehmerinnen, die eine Mutterschaftsentschädigung erhalten, bleiben auch während der Dauer des Mutterschaftsurlaubs obligatorisch unfallversichert. Sie sind während dieser Zeit grundsätzlich von der Prämienzahlung befreit.
Richtet der Arbeitgeber während der Dauer des Mutterschaftsurlaubs einen Lohn aus, der höher ist als die Mutterschaftsentschädigung, so hat er auf der Differenz zwischen der Mutterschaftsentschädigung und seinen Lohnzahlungen UVG-Prämien zu entrichten (bis zum höchst versicherten Verdienst von zurzeit CHF 126‘000).
Arbeitslose Frauen bleiben auch während des Mutterschaftsurlaubs unfallversichert. Voraussetzung ist aber, dass zwischen dem Bezug des Taggeldes der Arbeitslosenversicherung und der Mutterschaftsentschädigung keine Lücke besteht.