4. Juli 2023
Für Kinder im Alter von 16 (allenfalls bereits 15) bis 25 Jahren können Ausbildungszulagen in der Höhe von monatlich 280 Franken beantragt werden.
Für viele junge Menschen beginnt im August und September 2023 ein neuer Lebensabschnitt. Die Lehre startet, eine weiterführende Schule geht los oder das Studium beginnt. Die Anmeldung zum Bezug von Familienzulagen müssen Arbeitnehmende über den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin machen. Für Selbständige ist die Ausgleichskasse, bei der sie angeschlossen sind, die richtige Adresse.
Wer bisher Kinderzulagen erhalten hat, meldet sich bei uns am einfachsten über das elektronische Formular «Mutation von Familienzulagen». Wichtig ist, der Mitteilung einen definitiven Ausbildungsnachweis beizulegen. Für Neuanmeldungen steht ebenfalls ein elektronisches Anmeldeformular zur Verfügung.