2. August 2024
Im Alter von 15 bis 25 Jahren kann für Kinder eine Ausbildungszulage ausbezahlt werden.
Besucht Ihr Kind eine Lehre, eine weiterführende Schule oder ein Studium, können Sie Ausbildungszulagen in der Höhe von monatlich 280 Franken beantragen. Diese Verlängerungen können Sie uns über das elektronische Formular «Mutation von Familienzulagen» mitteilen. Wichtig ist, dass der Mitteilung ein definitiver Ausbildungsnachweis beigelegt wird.
Für Neuanmeldungen stellen wir Ihnen ein elektronisches Anmeldeformular zur Verfügung.