Erste Rentenauszahlung 2025 am 8. Januar

1. Januar 2025

Die SVA St.Gallen zahlt monatliche Leistungen immer am 4. Arbeitstag des Monats aus. Diese Auszahlungen betreffen AHV/IV-Leistungen, Ergänzungs­leistungen und Überbrückungs­leistungen für ältere Arbeitslose. 

Der Betrag sollte spätestens am Folge­­tag auf dem Post- oder Bankkonto des Empfängers oder der Empfängerin gutgeschrieben sein. Nicht als Arbeits­tage gelten Samstage, Sonntage und allgemeine Feiertage sowie der 2.­ Januar und der 1. Mai.

Die erste Auszahlung im Jahr 2025 erfolgt deshalb am Montag, 8. Januar 2025.

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