1. Januar 2025
Die SVA St.Gallen zahlt monatliche Leistungen immer am 4. Arbeitstag des Monats aus. Diese Auszahlungen betreffen AHV/IV-Leistungen, Ergänzungsleistungen und Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose.
Der Betrag sollte spätestens am Folgetag auf dem Post- oder Bankkonto des Empfängers oder der Empfängerin gutgeschrieben sein. Nicht als Arbeitstage gelten Samstage, Sonntage und allgemeine Feiertage sowie der 2. Januar und der 1. Mai.
Die erste Auszahlung im Jahr 2025 erfolgt deshalb am Montag, 8. Januar 2025.