Hauswirtschaftliche Leistungen, die bei Ihnen zu Hause durch eine Drittperson verrichtet werden, können unter gewissen Voraussetzungen über die Krankheits- und Behinderungskosten zu den Ergänzungsleistungen zurückerstattet werden.
Haben Sie Ergänzungsleistungen und sind Sie auf Unterstützung in Ihrem Haushalt angewiesen? Dann reichen Sie uns das Formular «Gesuch um private Haushaltshilfe zu den Ergänzungsleistungen» ein. Wir werden für Sie die Anzahl der benötigten Stunden pro Monat prüfen und informieren Sie schnellst möglich über das Resultat. Wenn die Haushaltsarbeiten durch die Spitex durchgeführt werden, benötigen wir kein Gesuch.
Nachdem Ihr Antrag auf private Haushaltshilfe von uns bewilligt wurde, benötigen wir jeden Monat eine Abrechnung von Ihnen. Nutzen Sie dafür bitte ausschliesslich unser Formular «Monatliche Abrechnung private Haushaltshilfe zur Ergänzungsleistung».
Die Abrechnung zusammen mit dem Entscheid der Krankenkasse, ob allenfalls eine Zusatzversicherung einen Teil der Kosten übernimmt, reichen Sie uns am einfachsten online ein.