Transportkosten zu einem nächstgelegenen medizinischen Behandlungsort (Arzt, Therapie, Tagesstrukturen) innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein können übernommen werden.
Die medizinische Behandlung muss jedoch entweder durch die Grundversicherung der Krankenkasse oder via Krankheitskosten übernommen worden sein.