Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können seit Anfang Juni 2016 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Lohndeklaration am Jahresende melden. Die vorher geltende Anmeldefrist von 30 Tagen entfällt.
Hingegen ist für neue Mitarbeitende, welche noch nicht über eine AHV-Nummer verfügen innert 30 Tagen ein Versicherungsausweis zu bestellen.